Der Beschuldigte hat mehrere Straftaten begangen und ist in diesem Verfahren wegen Raubes, mehrfachen Diebstahls sowie mehrfachen Sachbeschädigungen und Hausfriedensbrüchen zu bestrafen. Die Übertretungsbusse von CHF 100.00 wegen der Betäubungsmittelgesetz-Konsumwiderhandlung ist bereits in Rechtskraft erwachsen. Damit das Asperationsprinzip gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB vorliegend zur Anwendung kommt, ist notwendig, dass der Beschuldigte für alle Taten zu gleichartigen Strafen verurteilt wird.