16 fall das Mobiltelefon fehlte. Ausgeschlossen werden kann dabei die von der Verteidigung aufgeworfene Variante, wonach das Opfer das Mobiltelefon während dem Gerangel verloren haben könnte. Zum einen wäre dieses mit Sicherheit unmittelbar danach gefunden worden, zumal das Opfer schon den beiden Secu- ritas-Mitarbeitern mitteilte, ihm sei etwas bzw. sein Mobiltelefon gestohlen worden. Zum anderen schilderte Zeuge L.________ glaubhaft, dass der Beschuldigte und dessen Freundin geplant hatten, jemanden auszunehmen.