___ ist schliesslich auch, ob das Opfer vor dem Vorfall bei der Anlaufstelle gewesen ist und Stoff gesucht hat. Wenn die Zeugen J.________ und K.________ das Opfer tatsächlich vor dem Vorfall nicht als Konsumenten kannten, hätten sie ihn auch leicht übersehen können, wenn er sich vor dem Vorfall «bei» der Anlaufstelle aufgehalten hätte (zumal dieses Gebiet auch den Aussenbereich und dort eine längere Trottoirstrecke umfasst). Immerhin präzisierte Zeuge L.________, er kenne das Opfer als regelmässigen Kunden des «S._