71 Z. 35 f.). Möglicherweise hatte der Zeuge L.________, als er zehn Monate nach dem Vorfall dazu befragt wurde, dies in Erinnerung. Wobei zu ergänzen ist, dass er nach der Meldung an die Securitas-Mitarbeiter nicht bei der Bushaltestelle weilte, sondern das Geschehen aus der Distanz von der Anlaufstelle her beobachtete (pag. 90 Z. 143). Auch hier ist kein unerklärlicher Widerspruch erkennbar; - Nach dem Angriff des Beschuldigten auf das Opfer sei dieses einige Zeit am Boden liegen geblieben; dies stehe im Widerspruch zu den Aussagen von Zeuge J.________, wonach das Opfer nie am Boden gelegen habe. Auch hier ist die Perspektive unterschiedlich: