Sie betrifft zudem das zentrale Element im vorliegenden Beweisverfahren, nämlich die Frage nach dem Vorliegen einer Wegnahme; - das Opfer war derart wütend über die Securitas-Mitarbeiter, welche den Beschuldigten und dessen Freundin laufen gelassen hatten, dass er diese bei der Polizei anzeigen wollte. Diese Reaktion entspricht seinem Gefühl, beraubt worden zu sein und niemand will etwas dagegen tun; - das Opfer ist auch sich selbst gegenüber kritisch (es gibt beispielsweise zu, betrunken gewesen zu sein und über eine eingeschränkte Wahrnehmung verfügt zu haben).