Eine solche Aussage nur 45 Minuten nach dem Vorfall ist kaum in dieser Art möglich, wenn die Situation nicht so erlebt worden wäre. Sie betrifft zudem das zentrale Element im vorliegenden Beweisverfahren, nämlich die Frage nach dem Vorliegen einer Wegnahme; - das Opfer war derart wütend über die Securitas-Mitarbeiter, welche den Beschuldigten und dessen Freundin laufen gelassen hatten, dass er diese bei der Polizei anzeigen wollte.