_ sagte zudem aus, soviel er mitbekommen habe, habe das Opfer die Freundin des Beschuldigten angegrapscht. Aber sein Kollege habe mit dem Beschuldigten und seiner Freundin gesprochen und könne mehr Auskunft geben. Er wisse es nicht genau (pag. 58 Z. 103 ff.). Zudem wisse er das vom Angrapschen nur, weil es der Beschuldigte so behauptet habe, diesbezüglich hätten sie nichts gesehen (pag. 66 Z. 194 f.; ebenso pag. 81 Z. 161 ff.). Diese Umstände lassen die Aussagen der beiden Securitas-Mitarbeiter als sehr zuverlässig erscheinen. Sie sind überdies sowohl in den Hauptpunkten (vgl. Einvernahme Zeuge J._____