a. Aussagen der Zeugen J.________ und K.________ (Securitas- Mitarbeiter) Für die Zusammenfassung und Würdigung der Aussagen der beiden Zeugen J.________ und K.________ (Securitas-Mitarbeiter) kann auf die ausführlichen und sorgfältigen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 590 ff.). Tatsächlich erweisen sich die Aussagen dieser Zeugen als detailliert und differenziert (vgl. dazu die einzelnen von der Vorinstanz erwähnten Passagen auf pag. 590 bis 593). Sie sind auch nach Auffassung der Kammer glaubhaft. Nebst den zutreffenden Bemerkungen im erstinstanzlichen Motiv auf pag.