Das Opfer ist sich mithin sicher, dass es sein Mobiltelefon am fraglichen Abend auch unmittelbar vor dem Vorfall noch bei sich hatte und allenfalls sogar noch benutzte. Diese Darstellung wird objektiv durch die von der Staatsanwaltschaft angeordnete rückwirkende Überwachung der IMEI-Nummer des Mobiltelefons bestätigt. So wurde das Gerät am 25. Dezember 2013 um 18:54 Uhr letztmals mit der SIM-Card des Opfers betrieben (pag. 111). Der Vorfall selber fand gemäss Anzeigerapport um ca. 19.00 Uhr statt (pag. 19). Es kann mithin ausgeschlossen werden, dass das Mobiltelefon im Restaurant liegen gelassen wurde.