10 10.2 Bestrittener Sachverhalt In sachverhaltlicher Hinsicht sind gestützt auf die Vorbringen der Verteidigung vorliegend zwei Fragen zu klären. Zum einen ist festzustellen, ob das Opfer sein Mobiltelefon zum Zeitpunkt des Vorfalls bei sich hatte (nachfolgend Ziff. 10.2.1). Zum anderen ist zu prüfen, ob der Beschuldigte dem Opfer im Verlauf der Auseinandersetzung das Mobiltelefon weggenommen hat (nachfolgend Ziff. 10.2.2). Als Beweismittel stehen dafür die Aussagen des Opfers sowie die Aussagen der Zeugen J._____