6. Der Vorwurf gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 19. November 2014 wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 25. Dezember 2013 in Bern, Bushaltestelle Bollwerk, zusammen mit C.________ zum Nachteil von D.________ (nachfolgend: Opfer) einen Raub begangen. Die Anklageschrift umschreibt den Vorwurf wie folgt (pag. 416): «A.________ ging gemeinsam mit C.________ auf den an der Bushaltestelle ein Billett lösenden D.________ zu. A.________ versetzte D.________ in der Folge mehrere Schläge, insbesondere gegen den Kopf, wodurch letzterer zu Fall kam und für kurze Zeit benommen war.