A.________ sei schuldig zu sprechen des Raubes, begangen am 25.12.2013 in Bern z. N. des D.________ im Deliktsbetrag von ca. Fr. 230.00; und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen zu: 6 1. einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12.08.2014. Die Polizeihaft sei an die Freiheitsstrafe anzurechnen;