b) zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung 1 Tag), dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 12. August 2014 sowie den beiden Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 1. April 2015 und vom 24. Juni 2015, c) zu den anteilmässig auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘233.10 (20 % von CHF 6‘165.50).