von der Anschuldigung des Raubes, angeblich begangen am 25. Dezember 2013 in Bern zum Nachteil von D.________ im Deliktsbetrag von ca. CHF 230.00. 3. Hingegen sei der Beschuldigte / Berufungsführer gestützt auf die Art. 19 Abs. 2, 22, 40, 47, 48a, 49 Abs. 1 und 2, 51, 106, 139 Ziffer 1, 144 Abs. 1, 186 StGB, Art. 19a BetmG und Art. 426 Abs. 1 StPO zu verurteilen a) zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. August 2014,