3. Anträge der Parteien Fürsprecher B.________ stellte und begründete für den Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung folgende Anträge (pag. 729 f.): «1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelrichter Q.________, PEN 14 882) vom 14. September 2015 in Bezug auf die Schuldsprüche gemäss lit. B / VI Ziffern 2, 3, 4 und 5 sowie die weiteren Verfügungen gemäss lit. B / VII Ziffern 2, 3 und 4 in Rechtskraft erwachsen ist. 2. Der Beschuldigte / Berufungsführer sei freizusprechen