2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 1 Tag festgesetzt, dies als Zusatzstrafe zum Urteil des Regionalgerichts Bern - Mittelland vom 12. August 2014, der Staatsanwaltschaft Bern - Mittelland vom 01. April 2015 und vom 24. Juni 2015. 3. Zu den auf seine Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 4'500.00 und Auslagen von CHF 1'665.20, insgesamt bestimmt auf CHF 6'165.20.