Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘700.00. II. G.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung des unlauteren Wettbewerbs, angeblich begangen zwischen Mai 2013 und September 2013 in I.________ SO und J.________ BL, z.N. der E.________ AG, unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2‘000.00 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung an G.________, vgt., in der Höhe von CHF 15‘103.00 für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte. III. C.________, vgt., schuldig erklärt wurde: