18 253 unten). Weiter hat Rechtsanwalt F.________ auch eine Honorarnote für das Verfahren vor dem Wirtschaftsstrafgericht angeboten (pag. 18 254). Den Akten ist weiter zu entnehmen, dass Rechtsanwalt F.________ am 27. November 2015 – also noch vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung – eine Kostenaufstellung mit den Posten «Parteientschädigung für Verfahren A.________, Parteientschädigung für Verfahren L.________, Parteientschädigung für Verfahren C.________» einreichte, welche er im Betreff mit Honorarnote betitelte. In diesem Schreiben führte Rechtsanwalt F.________ explizit