8 Prozessfallen vor, wenn die Formalien zum blossen Selbstzweck werden, und die Wahrheitsfindung und Ausübung der Verteidigungsrechte ohne sachlich vertretbare Gründe gehindert wird (THOMMEN, a.a.O., N 72f. zu Art. 3 StPO). 8.2 Subsumtion Unter Berücksichtigung dieser rechtlichen Ausführungen ist vorliegend zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht nicht auf den Antrag der Privatklägerin eingetreten ist.