Auch der Beschuldigte 2 gab seinen Verzicht am 17. Mai 2016 bekannt (pag. 18 575), woraufhin die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 25. Mai 2016 das schriftliche Verfahren anordnete und der Privatklägerin Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung gewährte (pag. 18 578f.). Diese ging am 20. Juni 2016 (datiert vom 15. Juni 2016) innert Frist beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 18 582 ff.). Mit