1. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend total CHF 13‘500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 2‘000.00, bestehend aus: 1/3 der Kosten der Voruntersuchung: Gebühr (insgesamt CHF 3‘000.00) CHF 1‘000.00 1/3 der Kosten des Hauptverfahrens: (inkl. schriftl. Begründung): Gebühr (insgesamt CHF 3‘000.00) CHF 1‘000.00 Total ausmachend CHF 2‘000.00