3 G.________, vgt., wird freigesprochen: von der Anschuldigung des unlauteren Wettbewerbs, angeblich begangen zwischen Mai 2013 und September 2013 in I.________ SO und J.________ BL, z.N. der E.________ AG, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2‘000.00 an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung an G.________, vgt., in der Höhe von CHF 15‘103.00 für die angemessene Ausübung seiner Verteidigungsrechte. C.________, vgt., wird schuldig erklärt: