2. Zur Bezahlung der auf sie entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 2‘000.00, bestehend aus: 1/3 der Kosten der Voruntersuchung: Gebühr (insgesamt CHF 3‘000.00) CHF 1‘000.00 1/3 der Kosten des Hauptverfahrens: (inkl. schriftl. Begründung): Gebühr (insgesamt CHF 3‘000.00) CHF 1‘000.00 Total ausmachend CHF 2‘000.00 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 300.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘700.00.