Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist die Dauer von rund einem Jahr für die Verfassung der Urteilsbegründung klar zu lange (BGer 6B_628/2015 vom 21.12.2015, E. 2.4.), das Beschleunigungsgebot mithin vorliegend verletzt. Es ist entsprechend eine Reduktion um 5 Strafeinheiten vorzunehmen, womit die Strafe noch 30 Strafeinheiten beträgt. Der Beschuldigte erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von CHF 48'000.00. Davon ausgehend ergibt sich ein Tagessatz in der Höhe von CHF 1‘200.00 (vgl. dazu das Berechnungsblatt auf pag. 176).