Vielmehr ist dem Beschuldigten darüber hinaus entgegenzuhalten, dass die sich in der näheren Umgebung befindlichen Gebäude und Anlagen (Oberstufenzentrum Gsteighof, Technikum Burgdorf, Gymnasium Burgdorf und katholisches kirchliches Zentrum) und die damit verbundene hohe Frequenz von Fussgängern sowie die vielen privaten Einfahrten und Hauseingänge, wenn schon gerade für eine Zone mit Verkehrsverlangsamung sprechen. Der Vollständigkeit halber hält die Kammer schliesslich fest, dass es auch unerheblich ist, dass der Beschuldigte nach dem Besuch bei seinen Verwandten ungefähr