Ausserdem durfte der Beschuldigte – selbst wenn er nun tatsächlich angenommen hätte, dass die dreifache Linie lediglich das Ende der Tempo-20-Zone kennzeichnen – wie bereits ausgeführt schon aufgrund der rechteckigen Signalisation, welche er zumindest teilweise gesehen haben muss, nicht davon ausgehen, dass ab den weissen Linien wieder eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten würde. Schliesslich sind in der Fahrbahnmitte für die Verkehrsteilnehmer gut sichtbare Tempo-30-Markierungen auf den Strassenbelag aufgemalt. Selbst für den äusserst unwahrscheinlichen Fall also, dass ein Automobilist die sich am linken Fahrbahn-