Entgegen den Vorbringen der Verteidigung kennzeichnen diese weissen Linien jedoch nicht bloss das Ende der Tem- po-20-Zone, sondern zugleich auch den Beginn der Tempo-30-Zone. Ausserdem durfte der Beschuldigte – selbst wenn er nun tatsächlich angenommen hätte, dass die dreifache Linie lediglich das Ende der Tempo-20-Zone kennzeichnen – wie bereits ausgeführt schon aufgrund der rechteckigen Signalisation, welche er zumindest teilweise gesehen haben muss, nicht davon ausgehen, dass ab den weissen Linien wieder eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelten würde.