Hinzu kommt, dass das Ende der Begegnungszone sowie der Beginn der Tempo-30- Zone auf der Technikumstrasse, im Gegensatz zum runden Gebotsschild «Höchstgeschwindigkeit 50» (vgl. 2.30 des Anhangs 2 der SSV), korrekterweise mit dem rechteckigen Zonensignal signalisiert werden; auf dem Signal Tempo-30-Zone wird der Schriftzug «Zone» über dem Gebotsschild «Höchstgeschwindigkeit 30» auf weissem Grund dargestellt (vgl. 2.59.1 des Anhangs 2 der SSV). Wie auf den durch den Beschuldigten ins Recht gelegten Fotos erkennbar, ist trotz des parkier-