130), geht hingegen fehl. Die beiden rechteckigen, übereinander angebrachten Signale, welche das Ende der Begegnungszone und den Beginn der Tempo-30-Zone ankündigen (bzw. auf der Rückseite den Beginn der Begegnungszone und das Ende der Tempo-30-Zone), sind in ein zweibeiniges, torförmiges Gestell eingefasst (vgl. dazu die von der Verteidigung eingereichte Fotodokumentation auf pag. 61 f. sowie die Aufnahmen der google street view), welches für sich alleine schon ungefähr die Hälfte der Trottoirbreite einnehmen würde. Auch aus diesem Grund lag somit ein zwingender Grund vor, das Signal auf der linken Strassenseite zu montieren. Weiter machte Rechtsanwalt B.___