7. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird mit Strafbefehl vom 15.08.2014 vorgeworfen, er habe sich der groben Verkehrsregelverletzung schuldig gemacht, indem er am 12.04.2014 um 15.16 Uhr in Burgdorf auf der Technikumstrasse Fahrtrichtung Lyssachstrasse die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerorts nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit um 22 km/h überschritten habe, wodurch er eine ernstliche Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen und auch in Kauf genommen habe (pag. 45).