5. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ stellte namens und auftrags des Beschuldigten mit Berufungserklärung vom 03.03.2016 die folgenden Anträge (pag. 106): «1. Der Beschuldigte sei schuldig zu erklären wegen einfacher Verkehrsregelverletzung begangen am 12. April 2014 in Burgdorf wegen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 2 km/h und in Anwendung von Art. 90/1 SVG und Ziffer 303.1 OBV zu verurteilen zu einer Ordnungsbusse von CHF 40.00. 2. die erstinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen.