4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden im oberinstanzlichen Verfahren ein aktueller ADMAS- Auszug (pag. 121 f.), Erhebungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 159 f.) sowie ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 06.04.2016, pag. 123) eingeholt. Der Beschuldigte reichte mit seiner schriftlichen Berufungsbegründung zudem eine Aufstellung über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Akten (pag. 126 und pag. 134 ff.).