115). Die schriftlichen Berufungsbegründungen des Beschuldigten und der Generalstaatsanwaltschaft datieren vom 11.04.2016 (pag. 127 ff. bzw. pag. 148 ff.). Mit Eingabe vom 03.05.2016 reichte der Beschuldigte zudem eine Stellungnahme zur Begründung der Generalstaatsanwaltschaft zu den Akten (pag. 164 ff.). Die Gene- 2 ralstaatsanwaltschaft verzichtete auf das Einreichen einer Stellungnahme zur Berufungsbegründung des Beschuldigten (pag. 173).