13. Amtsmissbrauch 13.1 Vorbemerkung Der Anklagesachverhalt stellt ein einheitliches Geschehen dar. Nachdem die Verbringung von D.________ auf die Polizeiwache bezüglich des Tatbestandes der Freiheitsberaubung bereits als rechtmässig beurteilt wurde, erübrigt sich deren zusätzliche Würdigung unter dem Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Unter letzterem Tatbestand verbleibt die Prüfung der Leibesvisitation. 13.2 Tatbestand des Amtsmissbrauchs