c. die Festnahme nötig ist, um die Person von weiteren Übertretungen abzuhalten. Im Urteil 6B_391/2013 vom 27. Juni 2013 hielt das Bundesgericht fest, dass die Befugnis, den Betroffenen zur Personenkontrolle auf den Polizeiposten zu verbringen, nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit voraussetze, dass der Betroffene den Polizeibeamten die Personalien vor Ort nicht bekannt gibt, sofern eine Übertretungshandlung im Raum steht (E. 1.4). 12.3 Subsumtion Durch die Verbringung von D.________ auf die Polizeiwache und in die Wartezelle wurde seine Fortbewegungsfreiheit eindeutig aufgehoben.