8 Ausserhalb der Verfolgung von Straftaten sowie der vorsorglichen Massnahmen einer zweckmässigen Strafverfolgung bildet die kantonale Polizeigesetzgebung die rechtliche Grundlage für eine polizeiliche Anhaltung (vgl. Art. 26 des Polizeigesetzes des Kantons Bern [PolG]). Nach Art. 27 PolG kann die Kantonspolizei zur