183 StGB). 12.2 Rechtliche Grundlagen zur polizeilichen Anhaltung/vorläufige Festnahme Polizeiliche Anhaltungen können sowohl aus sicherheitspolizeilichen Gründen (Gefahrenabwehr) als auch aus strafprozessualen Gründen (Aufklärung einer Straftat) erfolgen. Die Grenzen zwischen beiden Instituten sind in der Praxis oft fliessend (WEDER, in: DONATSCH/HANSJAKOB/LIEBER, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl., Zürich/Basel/Genf 2014, N. 3 zu Art. 215 StPO).