Zwischen dem Tatbestand der Freiheitsberaubung und demjenigen des Amtsmissbrauchs besteht echte Konkurrenz (HEIMGARTNER, in: Basler Kommentar Strafrecht II, 3. Aufl., Basel 2013, N. 26 zu Art. 312 StGB). Es sind folglich beide Tatbestände zu prüfen.