Der Beschuldigte, sein Kollege E.________ sowie F.________, Gruppenchef Mobile Polizei Seeland, sagten übereinstimmend und glaubhaft aus, dass die körperliche Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung bei Personen, die alleine in der Wartezelle verblieben, im August 2012 das Standardprozedere darstellte. Grund der Durchsuchungen war die Überprüfung, ob eine Person gefährliche oder verbotene Gegenstände auf sich trägt, womit sie sich selbst oder die anwesenden Polizisten verletzen könnte (vgl. pag. 57 Z. 333 ff., pag. 333 Z. 16 f.).