6 10.2 Zum Ablauf der Anhaltung vor Verbringung auf die Polizeiwache Die Kammer schliesst sich der Beweiswürdigung der Vorinstanz an, wonach D.________ sich vom Kontrollort entfernen wollte, laut und emotional war und sich nicht bereit zeigte zu kooperieren. Den Ausländerausweis hat D.________ dem Beschuldigten übergeben. Dem Beschuldigten war es jedoch aufgrund des Verhaltens von D.________ nicht möglich, die Personalien auf dem Ausweis von D.________ vor Ort zu überprüfen.