___ durch den Beschuldigten am Ort der Anhaltung unmöglich? Und gehörte die körperliche Durchsuchung mit Entkleidung im Tatzeitpunkt zum Standardverfahren auf der Polizeiwache in Biel? War dem Beschuldigten eine allfällige Unrechtmässigkeit seiner Handlungen bewusst? Nicht Teil des Anklagesachverhalts und somit nicht zu prüfen, ist die Verbringung von D.________ in die Wartezelle auf der Polizeiwache. Bei den entscheidenden Fragen, ob die Verbringung von D.________ auf die Polizeiwache und die Durchführung der Leibesvisitation rechtmässig waren, handelt es sich um Rechtsfragen.