_ vornahm, führte er in seiner Funktion als Kantonspolizist bei D.________ eine körperliche Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung durch. Dies geschah in der Wartezelle bei offener Türe unter Anwesenheit des Beschuldigten und D.________. Der Beschuldigte bat D.________ um das Ablegen und Reichen der Kleidungsstücke, überprüfte diese und legte sie hin. Am Schluss musste D.________ seine Unterhose ausziehen, die ebenfalls vom Beschuldigten überprüft wurde. Dann musste sich D.______