Auch nachdem die Verstärkung, bestehend aus zwei Polizisten in einem Streifenwagen, eingetroffen war, liess sich D.________ nicht beruhigen, sondern fuhr in gleicher Weise wie vorher fort, sich lautstark zu äussern und zu gestikulieren. Da D.________ sich auch nach Ankunft auf der Polizeiwache laut und ungehalten verhielt, entschloss sich der Beschuldigte, ihn zum Warten während der Überprüfung seiner angegebenen Identität in eine Wartezelle zu verbringen. Bevor der Beschuldigte die Überprüfung der Personalien von D.________ vornahm, führte er in seiner Funktion als Kantonspolizist bei D._____