Es war dem Beschuldigten in dieser Situation nicht möglich, die Personenkontrolle und Identitätsfeststellung von D.________ vor Ort durchzuführen, zumal der Ausweis auch noch von schlechter Qualität war, weshalb er Verstärkung anforderte, um D.________ auf die Polizeiwache Biel führen zu lassen und dort die Überprüfung seiner Personalien durchzuführen. Dieses Vorgehen hatte er D.________ zuvor in Aussicht gestellt für den Fall, dass er sich nicht beruhigen und kooperativer verhalten würde. Auch nachdem die Verstärkung, bestehend aus zwei Polizisten in einem Streifenwagen, eingetroffen war, liess sich D.___