_ habe durch die Art und Weise, wie er die Fahrbahn überquerte, eine Verkehrsregelverletzung begangen. Weil D.________ sich nicht einsichtig zeigte, beschloss der Beschuldigte eine Personenkontrolle durchzuführen. Zwar überreichte D.________ ihm seinen Ausländerausweis, wollte sich jedoch vom Kontrollort entfernen, sodass der Beschuldigte ihn am Arm packend wieder zum Kontrollort zurückführen musste. D.________ wurde dabei immer lauter und emotionaler, schrie herum und zeigte keine Anzeichen dafür, kooperieren zu wollen. Es war dem Beschuldigten in dieser Situation nicht möglich, die Personenkontrolle und Identitätsfeststellung von D._______