4 8. Beweiswürdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz unterteilt ihre Beweiswürdigung in drei Teile: Die Situation von der Anhaltung von D.________ bis zur Verbringung auf die Polizeiwache Biel, die Situation auf der Polizeiwache Biel und die Praxis betreffend vollständiger körperlicher Durchsuchung bei Verbringung in den Warteraum zum alleinigen Verbleib auf der Polizeiwache Biel sowie das konkrete Vorgehen bei der körperlichen Durchsuchung von D.________. Sie gelangte nach eingehender Würdigung zu folgendem Beweisergebnis (pag.