Der Chef der Regionalpolizei Seeland nahm am 16. Oktober 2015 gegenüber der Vorinstanz schriftlich Stellung (pag. 227). Die Vorinstanz hat den Inhalt sämtlicher Beweismittel korrekt und ausführlich dargestellt. Auf diese Ausführungen ist zu verweisen (pag. 389-415 = S. 7-20 der Urteilsbegründung).