_ wurde sowohl im eigenen Strafverfahren als Beschuldigter (pag. 127 f.) und als Zeuge im Strafverfahren gegen den Beschuldigten einvernommen (pag. 9 ff.). Weiter liegen Zeugenaussagen von E.________ von der stationierten Polizei Biel, der D.________ am Tag des Vorfalls auf die Polizeiwache verbrachte (pag. 139 und pag. 337 ff.), von F.________, dem Gruppenchef der Mobilen Polizei Seeland (damaliger Vorgesetzter des Beschuldigten, pag. 331 ff.) und von G.________, dem Dienstchef Bildungsmanagement (pag. 343 ff.), vor. Der Chef der Regionalpolizei Seeland nahm am 16. Oktober 2015 gegenüber der Vorinstanz schriftlich Stellung (pag.