mit dem Streifenwagen dorthin, wo er schliesslich in eine Wartezelle verbracht wurde. Dort führte der Beschuldigte bei D.________ eine körperliche Durchsuchung mit vollständiger Entkleidung (Leibesvisitation) durch. Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 20. November 2013 wurde D.________ vom Vorwurf der einfachen Verkehrsregelverletzung und vom Vorwurf des unanständigen Benehmens rechtskräftig freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft führt aus, primär sei nicht der Sachverhalt, sondern die rechtliche Würdigung und mithin die Strafzumessung Gegenstand des Berufungsverfahrens (pag.