2 Eventualiter sei der Beschuldigte von der Anschuldigung der Freiheitsberaubung, angeblich begangen am 02.08.2012, zwischen ca. 15.25 Uhr und ca. 16.00 Uhr in 2501 Biel. Spitalstrasse 20, Polizeiwache, freizusprechen. 2. Der Beschuldigte sei von der Anschuldigung des Amtsmissbrauchs, angeblich begangen am 02.08.2012, zwischen ca. 15.25 Uhr und ca. 16.00 Uhr in 2501 Biel, Spitalstrasse 20, Polizeiwache, freizusprechen. 3. Die Verfahrenskosten beider Instanzen seien dem Kanton aufzuerlegen.